Handfunkgeräte
Durch die neuregulierung der Bundesnetzagentur ist es jetzt möglich, auch Handfunkgeräte ohne die komplexe Musterzulassung des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) im Bodenfunk einsetzen zu können. Dadurch gibt es jetzt auch endlich Handfunkgeräte und Bodenstationen mit 8,33-kHz-Frequenzraster.
Anmeldeformular
Weitere Informationen zur Anmeldung von 8,33 kHz Funkgeräten finden Sie auf der Webseite des DAeC (Deutscher Aero Club)
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